Bei der Vorsorgevollmacht geht es um die Bestimmung einer vertrauten Person. Eine Vorsorgevollmacht bezeichnet einen Vertrag wo der/die Vollmachtgeber/in eine bestimmte Person damit bevollmächtigt Entscheidungen für ihn treffen zu dürfen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie z.B.:
• Die Vermögenssorge: Hierzu gehören beispielsweise Verträge sowie Bankangelegenheiten (z.B. Kontoauflösung, Kontoneueröffnung)
• Die Personensorge: Sie bezieht sich auf medizinische Behandlungen (z.B. Entscheidungen zu operativen Eingriffen) oder den Einzug in ein Pflegeheim.
Stellen Sie sich vor, dass Sie auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen eigenständig treffen zu können. Wenn Sie beispielsweise im Koma liegen, dann können Sie z.B. keine Entscheidungen über zwei mögliche operative Eingriffs-Optionen fällen. Oder Sie haben einen Schlaganfall erlitten und sind nicht mehr ansprechbar. Die Miete muss dennoch pünktlich überwiesen werden, ansonsten könnten Sie Gefahr laufen Ihr Heim zu verlieren. In solch schwierigen Situationen ist es wichtig, dass ein von ihnen Bevollmächtigter entscheiden darf, um solche Szenarien zu vermeiden. Außerdem vermeiden Sie darüber hinaus, dass ein Betreuungsgericht einen oder eine Betreuer*in bestimmt, der für Sie entscheidet. Falls Sie keine Vorsorgevollmacht möchten, dann sollten Sie zumindest eine Betreuungsverfügung erstellen. In der Betreuungsverfügung können Sie dann festhalten, wen Sie sich als Betreuer wünschen.
Einen Nachteil gibt es dennoch. Eine Kontrolle des Bevollmächtigten gibt es nicht. Im ungünstigsten Fall kann dieser die Vollmacht über die Vorsorge missbrauchen und sich Zugang zu Ihrem Konto verschaffen. Daher sollten Sie nur jemanden bevollmächtigen dem Sie absolutes Vertrauen entgegenbringen.
Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu verleihen, sollte sie notariell beglaubigt sein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken, zur Aufnahme von Darlehen oder für andere Bankgeschäfte berechtigen soll. Falls Sie abgesehen von den o.g. Punkten eine eigene Vorsorgevollmacht erteilen möchten, dann gilt es einige formelle Regularien zu befolgen:
• Die Vorsorgevollmacht sollte wie ein Vertrag aufgesetzt sein: d.h. Ort, Vor- und Nachnamen, Datum, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift von Ihnen als Vollmachtgeber und die gleichen Angaben auch von Ihrem (r) Bevollmächtigten
• Halten Sie schriftlich fest, ob die Vollmacht erteilen alles oder nur bestimmte Teile zu entscheiden.
Die Vorsorgevollmacht sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Aussage auch weiterhin Gültigkeit haben, sowie mit aktuellem Datum und Unterschrift eines Zeugen. Außerdem sollten Sie sich bei Ihrer Bank darüber informieren, ob Ihre eigens verfasste Vorsorgevollmacht bestand hat oder ob es dafür ein spezielles Formular bei Ihrer Bank gibt, dass auszufüllen ist.