Behandlungspflege

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Die verordnete häusliche Pflege

Behandlungspflege ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege und wird nach SGB V (Fünfte Sozialgesetzbuch) ausschließlich auf ärztliche Verordnung genehmigt. Eine medizinische Versorgung ist nicht ausschließlich nur in einem Krankenhaus möglich. Vielmehr kann eine Behandlungspflege von unseren examinierten Pflegekräften auch in den eigenen vier Wänden ausgeübt werden, um Patienten beispielsweise den Aufenthalt in einem Krankenhaus zu ersparen oder zu verkürzen.

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Unsere Leistungen der Behandlungspflege

Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad

Es gibt Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung.

Versicherte erhalten erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruch kann bis zu vier Wochen je Krankheitsfall bestehen und von der Krankenkasse in begründeten Ausnahmefällen nach Einschaltung des Medizinischen Dienstes verlängert werden.

Wir kümmern uns um die Verordnung der häuslichen Pflege bei Ihrem Hausarzt!