Je älter ein Mensch wird, desto höher steigt das Risiko durch z.B. Krankheiten, Demenz etc. pflegebedürftig und damit handlungsunfähig zu werden. In solch einem Fall stellt sich oftmals die Frage wer rechtlich dazu befugt ist Bankgeschäfte zu tätigen, den Schriftverkehr zu regeln und weitere wichtige Entscheidungen für den pflegebedürftigen zu treffen. In diesem Zusammenhang lohnt es sich auch einen Blick auf die Betreuungsverfügung zu werfen. Im Folgenden erhalten Sie Informationen und Downloads. Lesen Sie sich alle rechtlichen Informationsblätter durch bevor Sie sich mit der Betreuungsverfügung auseinandersetzen. Somit sind Sie für die rechtzeitige Vorsorge gewappnet.