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Pflegeberatung – Wir sind für Sie da!

Wenn plötzlich und unerwartet ein Mensch pflegebedürftig wird, dann ist dies für Angehörige, Freunde, Nachbarn etc. eine völlig neue Erfahrung mit der viele Fragen einher gehen:
– Was sind die ersten Schritte?
– Kann der Betroffene zu Hause wohnen bleiben?
– Auf welche finanzielle Unterstützung habe ich Anspruch?

Auf die drängendsten Fragen liefern wir vom Pflegedienst Schöner Leben dahoam Ihnen die passenden Antworten, denn als ambulanter Pflegedienst verstehen wir unsere Aufgabe darin, Sie in allen Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit umfassend zu beraten. Wir wissen, wie belastend es sein kann unerwartet mit einer Pflegebedürftigkeit konfrontiert zu werden und stehen Ihnen mit unserem gesamten Team kompetent und beratend zur Seite.

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Gründe, die für unseren Pflegedienst sprechen!

Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen und Ihnen die notwendige Pflegeberatung anzubieten.

Wir bieten Ihnen eine liebevolle Betreuung in Ihrer gewohnten Umgebung, mit Herz und Kompetenz. Zur Entlastung pflegender Angehöriger gehört dabei natürlich der respektvolle Umgang mit unseren Klienten aller Altersgruppen. Durch unsere Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsdiensten gewährleisten wir eine umfassende Pflege, bei der sich alle Beteiligten wohl und sicher aufgehoben fühlen. Gemeinsam wollen wir die Mobilität und Lebenssituation unsere Hilfe- und pflegebedürftigen Klienten stärken und verbessern.

Häufig gestellte Fragen

Ambulante Pflege beinhaltet die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Ganz individuell wird der pflegebedürftige Mensch mehrmals täglich oder wöchentlich von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Auf diese Weise werden pflegende Angehörige entlastet.

Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen.

  • Pflegegrad 1: 0 Euro im Monat.
    Allerdings kann man sich mit dem Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro im Monat für bestimmte Hilfen erstatten lassen. Der Entlastungsbetrag kann jedoch nicht pauschal an Pflegebedürftige ausgezahlt werden. Sie erhalten den Betrag, wenn Sie Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei einem Pflegedienst nutzen und diese bei den Krankenkassen mit Rechnungen nachweisen. Das Betreuungsgeld ist also zweckgebunden; Sie können darüber nicht frei verfügen.
  • Pflegegrad 2:
    316 Euro/Monat, wenn ein Angehöriger pflegt
    724 Euro/Monat, wenn ein Pflegedienst pflegt.
  • Pflegegrad 3:
    545 Euro/Monat, wenn ein Angehöriger pflegt
    1363 Euro/Monat, wenn ein Pflegedienst pflegt.
  • Pflegegrad 4:
    728 Euro/Monat, wenn ein Angehöriger pflegt
    1693 Euro/Monat, wenn ein Pflegedienst pflegt.
  • Pflegegrad 5:
    901 Euro/Monat, wenn ein Angehöriger pflegt
    2095 Euro/Monat, wenn ein Pflegedienst pflegt.

    Sie können das Pflegegeld ( = das Geld, das man bekommt, wenn ein Angehöriger pflegt) auch mit der Pflegesachleistung (= ein Pflegedienst pflegt) kombinieren.
  • Bei der Grundpflege (Hilfe beim Waschen und Anziehen, Kämmen, Rasieren etc.)
  • hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigen der Wohnung, Betten machen, Einkäufe)
  • medizinische Behandlungspflege (Medikamenteneinnahme und -kontrolle, Versorgung mit Verbänden und Wundbehandlung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen)

Rufen Sie bei der zuständigen Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief mit dem Wunsch, einen Pflegegrad zu beantragen. Von der Pflegekasse erhalten Sie ein Formular per Post. Dieses muss ausgefüllt und vom Antragsteller bzw. seinem Bevollmächtigten unterschrieben werden.

Nach der Antragstellung wird die Pflegekasse tätig: Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen. Um Leistungen erhalten zu können, müssen Sie mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

Wie oft die Dienste kommen, hängt davon ab, wie viel Unterstützung und welchen Pflegegrad die Pflegebedürftigen brauchen. Sie können wöchentlich, täglich oder mehrmals am Tag kommen.

Um Pflegepersonen in einer Pflegesituation zu ermöglichen für die pflegebedürftige Person zu handeln, gibt es eine Reihe von Vollmachten und Verfügungen.

  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuung durch Berufsbetreuer

Für die Pflegekassen begutachtet der MD (Medizinischer Dienst) die Pflegebedürftigkeit von Klienten. Er prüft, ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, stellt fest, ob und welche Vorsorge- und Reha-Maßnahmen notwendig sind, gibt Anregungen zur Verbesserung der Pflegesituation und erstellt ein Gutachten.

Bei einer MD-Begutachtung können Sie sich darauf einstellen, dass folgende Punkte abgefragt und erfasst werden.

  • Erfassung der persönlichen Daten des Antragstellers
  • Erfassung der momentanen Pflegesituation
  • Befragung zum Gesundheitszustand, Krankheiten, körperlichen Beeinträchtigungen, Vorlage von Arzt- und Krankenhausberichten
  • Auflistung der vorhandenen Hilfsmittel und deren Nutzung
  • Erfassung der Versorgungs- und Wohnsituation

Binnen zwei Wochen nach der Antragstellung muss die Pflegekasse einen Beratungstermin ermöglichen. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. In akuten Fällen ist eine Entscheidung binnen einer Woche fällig.