In einer Patientenverfügung beschreiben Sie, welche Behandlungen in lebensbedrohlichen Situationen vorgenommen werden sollen und wie Sie sich ihren Sterbeprozess wünschen. Die Festlegungen sind bindend für das Behandlungsteam, Bevollmächtigte und Betreuer, wenn die beschriebene Situation eintrifft.
Sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht in der Lage sein eigenständig wichtige Entscheidungen treffen zu können, ist eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung ratsam. Bei der Patientenverfügung können Sie festhalten welchen Behandlungsformen Sie zustimmen oder welche medizinischen Behandlungen Sie nicht möchten. Für Angehörige können Entscheidungen ob z.B. die künstliche Beatmung abgeschaltet werden soll überaus schwierig sein. Insbesondere wenn Ihre Angehörigen keine Informationen darüber vorliegen, was Ihre expliziten Wünsche in solch einem Szenario wären. Ihre Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf operative Eingriffe, lebenserhaltende Maßnahmen oder der Pflege sollten mit Hilfe einer Patientenverfügung fixiert werden, so dass Ihren Wünschen nachgekommen werden kann.
In diesem Fall muss das Betreuungsgericht einen Betreuer bzw. eine Betreuerin bestimmen, der/die dann entscheidet welche Maßnahmen vom behandelnden Arzt durchgeführt werden darf und welche nicht. Liegt jedoch eine Vorsorgevollmacht vor, dann entscheidet der Bevollmächtigter bzw. die Bevollmächtigte in Ihrem Sinne.
Formulieren Sie die Patientenverfügung so spezifisch wie möglich, damit ersichtlich wird in welchen Situationen Sie welche medizinische Behandlungen wünschen. Vermeiden Sie ungenaue Formulierungen und nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich über Ihren Willen erst einmal klar zu werden. Lassen Sie sich ärztlich und juristisch beraten, bevor sie eine Patientenverfügung verfassen. Außerdem sollten Sie sich über den Inhalt mit Ihren Angehörigen austauschen. Es wäre außerdem durchaus sinnvoll die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
Damit Ihre Patientenverfügung gültig ist:
– müssen Sie beim Verfassen der Verfügung über 18 Jahre alt sein
– müssen Sie einwilligungsfähig sein d.h. das Verständnis dafür haben, welche Folgen eine ärztliche Behandlung haben kann
– muss die Patientenverfügung in Form eines Textes verfasst und von Ihnen unterschrieben werden.