Jeder Mensch kann aufgrund eines Unfalls, Schlaganfalls oder ähnlichem in die Situation geraten wichtige Entscheidungen nicht mehr eigenständig treffen zu können. Dies kann z.B. Entscheidungen zu operativen Eingriffen betreffen oder ob eine Unterbringung in ein Pflegeheim anberaumt wird und vieles mehr. Falls Sie aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein sollten diese wichtigen Entscheidungen selbst treffen zu können, dann wird eine andere Person mit der Entscheidungsfindung beauftragt. Wird dies nicht im vornerein explizit ( z.B. in einer Betreuungsverfügung) geregelt, dann kann es sein, dass das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer stellt, der für Sie die Entscheidungen trifft. Liegt jedoch eine Betreuungsverfügung vor, dann versucht das Gericht Ihre schriftlich dargelegten Wünsche und Vorstellungen zu berücksichtigen. Sie möchten mehr über die Möglichkeiten einer Vorosrge erfahren, dann schauen Sie sich auch den Artikel über die Betreuungsvollmacht an.
In der Betreuungsverfügung beauftragen Sie das Betreuungsgericht eine von Ihnen vorgeschlagene Person zu Ihrem Betreuer zu bestellen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen eigenständig treffen zu können. Denn weder der Ehepartner noch Kinder können automatisch Ihre Wünsche durchsetzen. Sie müssen dafür autorisiert bzw. bevollmächtigt sein. Das Gericht prüft, ob diese Person geeignet ist, die Aufgaben des Betreuers wahrzunehmen. Andernfalls sucht das Gericht eine andere Person soweit dies möglich ist, aus Ihrem näheren Umfeld.
Das Gericht weist dem Betreuer bestimmte Aufgaben zu. Im Großen und Ganzem legen Sie fest, wie Sie in solch einem Fall betreut werden möchten und klären mögliche Fragen im Vorfeld wie z.B. wo Sie untergebracht werden möchten, den Ausschluss von operativen Eingriffen oder medizinischen Behandlungsmethoden oder das der Betreuer Ihren Enkelkindern zum jeweiligen Geburtstag Geschenke kaufen soll und ähnliches. Wichtig zu wissen: Das Gericht ist nicht daran gebunden sich an Ihre Betreuungsverfügung zu halten. Jedoch versucht das Betreuungsgericht Ihre Wünsche gemäß Ihrer Betreuungsverfügung zu halten.
Eine Betreuungsverfügung unterliegt keinen Formvorschriften. Sie sollte jedoch schriftlich verfasst sein. Das bedeutet Sie können sich ein Blatt Papier nehmen und darauf Ihre Vorstellungen für eine zukünftige Betreuung niederschreiben. Als Hilfestellung können Sie sich auch an der Vorlage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz orientieren. Verankern Sie aber in jedem Fall den Ort, das Datum auf der Betreuungsverfügung und unterschreiben Sie das Dokument handschriftlich.